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Gesetz zur Geisterstunde: Die A 20 und die Planungsbeschleunigung

Das Foto zeigt eine Landschaft mit Wiesen und vereinzelten Bäumen bei einem nächtlichen Gewitter. Mehrere Blitze schlagen ein.
Foto: Pixabay

In der Nacht auf Freitag, den 28.4.2017, hat der Bundestag zu später Stunde die umstrittene Änderung des Bundesfernstraßengesetzes beschlossen.

 

Die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD stimmte dafür, den Rechtsweg zu beschneiden und die Klagemöglichkeiten gegen bestimmte Infrastrukturvorhaben einzuschränken. Auch die niedersächsische A 20 von Westerstede bis Stade gehört nun zu den Straßenbauprojekten, die ausschließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz beklagt werden können.

 

Die Planung der A 20 dürfte sich durch diesen Schachzug des Verkehrsministeriums schwerlich beschleunigen, zumal diese Autobahn mit höchst fadenscheinigen Begründungen auf die Liste der Projekte gelangt ist, die nun nur noch vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht beklagt werden können.

Mehr darüber erfahrt ihr in einem Artikel von mir, der in der aktuellen Ausgabe der Waterkant erschienen ist:

Erwentraut, Kirsten: Bürgerrechte aushebeln – per Gesetz. Dobrindt und Ferlemann machen Druck: A‑20‑Planung soll beschleunigt werden. In: Waterkant, 32. Jg., Nr. 1, Heft 125, März 2017, S. 25-28

Hier könnt ihr den Artikel lesen bzw. herunterladen:

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Erwentraut, K.: A 20 – Planungsbeschleunigung
2017-01_25_A20-BVWP_Planungsbeschleunigu
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Die Waterkant hat mir diesen Artikel dankenswerterweise kostenlos zur Verfügung gestellt und seine Veröffentlichung erlaubt. Dennoch liegt das Copyright bei Waterkant – also bitte die Quellenangabe nicht vergessen, wenn ihr die Artikel oder Auszüge daraus verwendet! Das ist nicht nur eine Frage des Urheberrechts, sondern auch eine Frage des Anstands, wie ich finde.